Jagdgemeinschaften in Deutschland
Gründung, Verwaltung und rechtliche Grundlagen
Jagdgemeinschaft - Schnellübersicht
| Definition: | Zusammenschluss von Jägern zur gemeinsamen Reviobewirtschaftung |
| Mindestzahl: | 2-3 Mitglieder |
| Jährliche Kosten: | EUR 2.000-10.000 (geteilt) |
| Reviergröße: | Üblicherweise 200-1.000 Hektar |
| Rechtliche Form: | Meist GbR oder e.V. |
Wie gründet man eine Jagdgemeinschaft?
Schritt 1: Mitglieder zusammenbringen
Der erste Schritt ist, mindestens 2-3 gleichgesinnte Jäger zu finden. Diese sollten ähnliche Jagdinteressen haben und zuverlässig sein. Die ideale Größe liegt bei 5-10 Mitgliedern.
Schritt 2: Jagdrevier suchen und pachten
Danach muss ein geeignetes Jagdrevier gefunden werden. Dies erfolgt durch:
- Kontakt mit Grundstückseigentümern
- Makler für Jagdreviere
- Anzeigen in Jagdzeitschriften
- Netzwerk in der Jagdgemeinschaft nutzen
Schritt 3: Pachtvertrag verhandeln und abschließen
Mit dem Grundstückseigentümer wird ein Pachtvertrag verhandelt. Dieser sollte folgende Punkte enthalten:
- Reviergrenzen und Fläche (in Hektar)
- Pachtdauer (üblicherweise 6-12 Jahre)
- Pachtzahlung und Zahlungsbedingungen
- Pflichten zur Revierpflege und Naturschutz
- Wildschadenersatz und Versicherung
- Kündigungsbedingungen
Schritt 4: Rechtsform der Jagdgemeinschaft wählen
Die Jagdgemeinschaft benötigt eine rechtliche Form:
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Einfach, kostenlos, unbegrenzte Haftung
- Eingetragener Verein (e.V.): Formaler, begrenzte Haftung, Vereinssatzung erforderlich
- GmbH: Komplex, geeignet für größere Gemeinschaften
Schritt 5: Satzung / Gesellschaftsvertrag erstellen
Ein schriftlicher Vertrag sollte festhalten:
- Namen und Zweck der Gemeinschaft
- Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jagdzeiten und Wildbestandsregelungen
- Austritts- und Ausschlussregelungen
- Organe (Vorstand, Generalversammlung)
Schritt 6: Jagdhaftpflicht-Versicherung abschließen
Für die Jagdgemeinschaft ist eine Haftpflicht-Versicherung Pflicht. Diese deckt Schäden ab, die bei der Jagdausübung entstehen.
Schritt 7: Behördenregistrierung
Die Jagdgemeinschaft muss bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden. Erforderliche Unterlagen:
- Satzung / Gesellschaftsvertrag
- Pachtvertrag für das Revier
- Verzeichnis der Mitglieder mit Jagdscheinen
- Nachweis der Jagdhaftpflicht-Versicherung
Kosten einer Jagdgemeinschaft
| Kostenart | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|
| Revierpacht pro Jahr | EUR 2.000-10.000 | Abhängig von Lage und Größe |
| Jagdhaftpflicht | EUR 300-500 | Pro Jahr für die Gemeinschaft |
| Revierwartung & Infrastruktur | EUR 500-2.000 | Hochsitze, Wege, Unterstand |
| Verwaltung & Rechtsberatung | EUR 200-500 | Verträge, Protokolle, Versicherung |
| GESAMTBUDGET PRO JAHR | EUR 3.000-13.000 (geteilt auf Mitglieder) | |
Für ein Mitglied bei 8-10 Jagdkollegen liegt der Jahresbeitrag üblicherweise bei EUR 300-1.500 pro Jahr.
Rechte und Pflichten in einer Jagdgemeinschaft
Rechte der Mitglieder:
- Recht, das Revier zum Jagen zu nutzen
- Mitspracherecht bei Entscheidungen (Generalversammlung)
- Einsicht in Finanzunterlagen und Verträge
- Teilnahme an Revierpflegemaßnahmen
Pflichten der Mitglieder:
- Pünktliche Beitragszahlung
- Einhaltung des Jagdgesetzes und der Jagdzeiten
- Naturschutz und Wildbestandsschonung
- Teilnahme an Revierpflege (Hochsitzbau, Wegeinstandhaltung)
- Respekt vor anderen Mitgliedern
- Meldung von Wildschäden und besonderen Vorfällen
FAQ - Jagdgemeinschaften
Kann ich jederzeit aus einer Jagdgemeinschaft austreten?
Das hängt von der Satzung ab. Üblicherweise gibt es Kündigungsfristen von 3-6 Monaten. Ein sofortiger Austritt ist nur aus wichtigem Grund (z.B. finanzielle Schwierigkeiten) möglich.
Was passiert bei Jagdverstößen durch ein Mitglied?
Die Jagdgemeinschaft kann Mitglieder bei Verstößen abmahnen oder ausschließen. Schwerwiegende Verstöße (z.B. Schießerei im Alkoholzustand) führen meist zum Ausschluss.
Wie wird der Wildbestand in einer Jagdgemeinschaft reguliert?
Der Wildbestand wird durch einen gemeinsamen Jagdplan geregelt. Dieser wird jährlich in der Generalversammlung festgelegt und basiert auf Beobachtungen und wissenschaftlichen Empfehlungen.
Was ist eine Wildschadenersatzversicherung?
Dies ist eine zusätzliche Versicherung, die Schäden durch Wild (z.B. Wildverbiss, Wildschäden in Feldern) abdeckt. Sie ist meist im Pachtvertrag vorgesehen.
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